Chronik

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Vogelschießen in Lathen

Im Jahre 1571 erließ die bischöflich-münstersche Behörde folgende Anordnung:

Das Vogelschießen kann in jedem Orte einmal im Jahre stattfinden. Niemand soll aus fremden Bauernschaften zum Vogelschießen eingeladen werden. Für 20 Personen soll nicht mehr als eine Tonne Bier bestellt werden. Das Vogelschießen soll nicht länger als einen Nachmittag dauern. Jeder Schütze soll zeitig nach Hause gehen. Es wird ausdrücklich verboten, über Acker und Feld Gewehre zu tragen, um Klein- oder Großwild zu schießen.

Die Wirren im 30-jährigen Kriege zeigten die Schwächen der militärischen Verteidigungsmöglichkeiten auf dem flachen Lande im Niederstift Münster auf. Der Münstersche Fürstbischof Christoph-Bernard von Galen (1650-1678) nahm die Idee der Volksbewaffnung auf. Jetzt schlug die Sunde der ländlichen Schützenvereine im Münsterlande.

Nach Übernahme des Amtes Meppen durch den Herzog von Arenberg im Jahre 1803 wurde das Vogelschießen zunächst verboten; jedoch schon 1804 wurde das Schießen nach dem Vogel oder nach einer Scheibe „als eine vorzügliche Art, sich zu belustigen“ wieder erlaubt.

Die älteste schriftliche Erwähnung des Vogelschießens in Lathen wurde in einem Bericht des damaligen Amtsvogts im Jahre 1834 gefunden. In diesem Bericht wird ausdrücklich betont, daß das Vogelschießen in den Gemeinden Lathen, Oberlangen, Niederlangen, Düthe, Fresenburg, Melstrup und Sustrum „hergebracht“, also seit langer Zeit üblich war.

Durch einen schweren Unfall beim Vogelschießen im Jahre 1833 waren in Lathen zwei Menschen getötet worden. Die näheren Umstände, die zu diesem Unfall geführt hatten, wurden nicht angegeben. Daraufhin wurde das Vogelschießen in Lathen ganz untersagt.

Der Tod der beiden Schützenbrüder in Lathen war über die Heimatgrenzen bekannt geworden. Die Behörde Osnabrück, die Königliche Landdrostrei, erließ im Oktober 1836 eine Verfügung, nach der sie sich die Genehmigung eines Vogelschießens oder eines Schützenfestes vorbehielt. Im Jahre 1841 stellten die Lathener Bürger einen Antrag auf Genehmigung, der allerdings abgelehnt wurde.

Im Jahre 1848 hatten sich die zuständigen Behörden endlich über „die Statuten beim Scheibenschießen“ geeinigt. Das erste Schützenfest, das nach diesen Statuten durchgeführt wurde, war das Scheibenschießen in Aschendorf am 25. Juni 1848. Alle Gemeinden, die ein Scheibenschießen planten, mußten sich nach diesen Statuten richten.


Neugründung des Lathener Schützenvereins im Jahre 1848

15 Jahre waren seit dem tragischen Unglücksfalle im Jahre 1833 vergangen. 14 Jahre durfte die Gemeinde zur Strafe kein Schützenfest feiern. Jetzt endlich waren die Statuten von der Königlichen Landdrostei Osnabrück gennehmigt worde. Aus dem alten Brauch des Vogelschießens war durch das Lathener Unglück ein Scheibenschießen geworden.

Seit dem Jahre 1848 wurde in Lathen das Schützenfest mit nur wenigen Unterbrechungen alljährlich in traditioneller Weise gefeiert. So waren es vor allem Kriegszeiten, die öffentliche Feiern nicht erlaubten.

Einige Besonderheiten einzelner Schützenfeste:

1851: Das Schützenfest fand auf der Wassermühle statt.
1856: Das Schützenfest fand hinter dem grünen Brinke, südseits Möllers „Büsche“ statt, also auf der Marsch gegenüber Stolte.
1858: In diesem Jahre mußte die Tanzpartie ausfallen. An den Schützenfesttagen wurde das Sakrament der Firmung gespendet. Der Bischof hatte in seiner Ansprache darauf hingewiesen, dass es nicht passend sei, eine Tanzpartie zu halten.
1862: In diesem Jahre wollte der Schützenverein die Getränke selbst stellen. Diese geplante Regelung wurde behördlicherseits nicht erlaubt.
Am 29. Juni 1862 stiftete der König von Hannover ein silbernes Brustschild mit der Aufschrift: Dem Schützen Corps in Lathen Georg V. von G. (Gottes) G. (Gnaden) König von Hannover. Zu seinen Ehren gibt der jeweilige Schützenoberst alljährlich den ersten Schuß auf die Königsscheibe ab.

(Aus „150 Jahre Bürgerschützenverein Lathen“ – Zusammenfassung von Dr. H. Frerker)

2020: Aufgrund einer Pandemie (Corona) findet am Pfingstsonntag ein „Corona“-Schützenfest statt bei dem alle Teilnehmer das Geschehen aus ihren Autos heraus betrachten müssen.