Aktive Mitglieder derFahnenkompanie nach Fahnenalter
Andre Kremer (Chef)
Stefan Uchtmann
Alex Haasken
Lukas Gerdes
Daniel Kock
Max Grahs
Steffen Wilmes
Marvin Janßen
Felix Kohne
Luis Eggemann
Kevin Schwarz
Gerrit Germer
Johannes Kohne
Jan Stolte
Daniel Herbers
Tim Brinker
Tim Runde
Ehemaligen Treffen der Fahnenkompanie 2009
Statuten
So verwundert es nicht, dass aufgrund dieser Selbstverständlichkeit uns keine schriftlichen Statuten vorliegen. Dennoch soll hier versucht werden auf einige grundsätzliche Regeln hinzuweisen und diese zu erläutern.
- Ein Fahnenbruder muss mind. das 18. Lebensjahr vollendet haben und darf bis einschließlich dem 33. Lebensjahr dieser Elite angehören. Diese Regelung dient dazu bei den Mitgliedern ein Höchstmaß an körperlicher und geistiger Gesundheit zu garantieren, um den hohen Ansprüchen, die ein Leben als Fahnenbruder mit sich bringt, gewappnet zu sein.
- Ein Fahnenbruder ist männlichen Geschlechts. Dies ist ausschließlich eine Konvention mit Rücksichtnahme auf den ehrwürdigen Begriff des Fahnenbruders (Merke: nicht Fahnenschwester). Keinesfalls sollte dies als eine Form von geschlechtlicher Diskriminierung aufgefasst werden.
- Ein neuer Fahnenbruder muss einstimmig gewählt werden. Diese Bedingung dient der Harmonie innerhalb der Fahnenkompanie, um sie als geschlossenes Ganzes verstehen zu können; desweiteren um persönlichen Differenzen während des harten Fahnenbruder-Alltags vorzubeugen.
- Ein Fahnenbruder ist Junggeselle. Hierdurch wird erreicht, dass ein Fahnenbruder während seines Dienstes an der Gemeinschaft sich voll und ganz auf diese schwierige Aufgabe konzentrieren kann, und nicht die Fahnenkompanie oder das Familienleben vernachlässigen muss. Eine Heirat führt somit zum sofortigen (ehrenhaften) Ausschluss.
- Die Anzahl an aktiven Fahnenbrüdern ist auf zwölf beschränkt. Um eine Marschordung zu erhalten, die als äußeres Bild unserer Geschlossenheit dienen kann, marschieren wir in 4 Rotten zu jeweils 3 Mann. Dadurch beschränkt sich auch die Größe des Kaders der Fahnenkompanie auf max. 14, um bei eventuellen Ausfällen die Lücke, die ein jeder hinterlässt, auszufüllen. Marschiert wird dann in der Reihenfolge des Fahnenalters.
- Ein Fahnenbruder hat sich gemäß der Traditionen und Regeln zu verhalten. Dies betrifft die Anzugsordung und die Verhaltensmaßregeln.
Anzugsordnung
- grüner Hut, mit Schützenfeder und weißer Adlerfeder
- grüne Schützenkrawatte
- weißes Hemd
- Holzbüchse (brauner Schaft, schwarzer Lauf)
- schwarzer Anzug*
- je nach Wahl** verschiedenfarbige Socken***
- schwarze Schuhe
* letzter Knopf offen, grünes Schützenfähnchen auf der linken Brust (nur Lathener Schützenfest), Plaketten (soweit vorhanden) auf der linken Brust, weiße Nelke im linken Kragenloch (nur 1. Schützenfesttag).
** Traditionell werden, in meist bereits aufgelockerter Stimmung auf unserer Generalversammlung, verschiedene Vorschläge zur standesgemäßen Verzierung unserer Füße vorgetragen (grün-braun kariert, rot-grün gekringelt oder gelb und braun). Leider hat diese Wahl meist aber nur symbolischen Charakter, da unser Chef immer enorme Schierigkeiten damit hat unsere Wünsche zu erfüllen. Wir sind demnach vollständig seiner Willkür ausgeliefert.
*** Die Verzierung der Füße hat einem (ich glaube vom Chef bestimmten) Schema zu erfolgen: z.B. 2001 1. Schützenfesttag, gelb- links und braun- rechts; 2. Schützenfesttag, braun- links und gelb- rechts